Mann unterzeichnet Vetrag

Lohntarifvertrag / Gehaltstarifvertrag

Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist Bestandteil des Arbeitsrechts und eine eigene Form des Tarifvertrags. Er stellt eine schriftliche Absprache zwischen dem Arbeitgeber (bzw. dem Arbeitgeberverband) und der Gewerkschaft (Beispiel: IG Metall, IG BAU) als Vertretung der Arbeitnehmer dar und enthält die Pflichten und Rechte, die für beide Vertragsparteien gelten. Ähnlich dem Manteltarifvertrag enthält er die allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (z. B. Urlaub) und bestimmt die Höhe der Mindestvergütung pro Monat. Diese wird in verschiedene Lohn- bzw. Gehaltstarifgruppen unterteilt.

Inhaltsverzeichnis

Warum gibt es diesen Tarifvertrag?

Sinn des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist die Festlegung von Mindestgehältern, die in gewissen Berufsgruppen zu zahlen sind, somit wird einer vollkommen willkürlichen Entlohnung seitens des Arbeitgebers Einhalt geboten. Der Vertrag legt die nicht unterschreitbare Untergrenze fest, eine Überschreitung (im Rahmen des Günstigkeitsprinzips) ist allerdings jederzeit möglich.

 

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Als Lohn wird das Entgelt bezeichnet, das ein Arbeiter für seine Tätigkeit bekommt. Als Arbeiter wird jemand bezeichnet, der vorranging seine körperliche Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung stellt. In einigen Tarifverträgen wurde aber mittlerweile die Trennung zwischen Arbeiter und Angestelltem aufgehoben (beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVÖD).
Gehalt hingegen erhält ein Angestellter oder Beamter für seine Arbeit.

 

Was ist der Unterschied zwischen Manteltarifvertrag und Lohntarifvertrag bzw. Gehaltstarifvertrag?

Ein Lohntarifvertrag, bzw. ein Gehaltstarifvertrag enthält in erster Linie die konkrete Höhe der monatlichen Bezahlung.
Über diese Informationen hinaus enthält der Manteltarifvertrag sämtliche Details zum Arbeitsverhältnis, beispielsweise Höhe des Verdienstes, Urlaubsanspruch, Regelungen im Krankheitsfall und bei Kündigung. Der Manteltarifvertrag ist eher auf Langfristigkeit ausgelegt, wohingegen der Gehalts- bzw. Lohntarif einen sehr kurzen Zeitraum bedient (teilweise nur ein Jahr).
Tritt ein Arbeitnehmer seine neue Stelle an, wird er in die entsprechende Vergütungsgruppe eingestuft, hierzu kann auch der Betriebsrat hinzugezogen werden.

 

Welche Eingruppierungen gibt es?

Die Eingruppierung der Vergütungsgruppen erfolgt nach bestimmten Kriterien, unter anderem sind diese: Berufserfahrung in Jahren, Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Tätigkeitsprofil. Ziel hierbei ist, eine faire Entlohnung für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Unterteilt werden die Lohn- und Gehaltsgruppen in I, II, III etc. oder auch A, B, C usw.

 

Gruppe I:

Hier finden sich Tätigkeiten, die mit einer kurzen Erklärung machbar sind:

  • Aushilfsarbeiten im Büro, wie z. B. Kopien anfertigen
  • Vorbereitung von Post
  • Putzarbeiten
  • etc.

Gehalt: Zwischen 0 und ca. 1.000 €.

 

Gruppe II:

In diese Gruppe fallen Aufgaben, die die Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie in einer geplanten Einarbeitungszeit erworben werden:

  • Einfache handwerkliche Tätigkeiten
  • Pförtnerdienste
  • Einfache unterstützende Bürotätigkeiten
  • etc.

Gehalt: Ca. zwischen 1.001 und 1.500 €.

 

Gruppe III:

Die Tätigkeiten für Gruppe III setzen Fachkenntnisse durch z. B. eine vorangegangene Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrung voraus:

 

  • Einfache Sachbearbeitung, z. B. im Marketing, im Einkauf oder im Rechnungswesen
  • Hausmeistertätigkeiten
  • Leitung eines Bereiches (Voraussetzung hier: Die Teammitglieder befinden in Gruppe II)
  • etc.

Gehalt: ca. zwischen 1.501 und 2.000 €.

 

Gruppe IV:

Hier sind Aufgaben erfasst, die Fachkenntnisse voraussetzen, die die der vorangegangenen Gruppen übersteigen:

  • Sachbearbeitung, z. B. im Marketing, im Einkauf oder im Rechnungswesen
  • Handwerkertätigkeiten
  • Leitung eines Bereiches (Voraussetzung hier: Die Teammitglieder befinden in Gruppe III)
  • etc.

Gehalt: ca. zwischen 2.001 und 3.000 €.

 

Gruppe V:

Hierfür wird Arbeits- und Sachkenntnis vorausgesetzt, wie sie durch eine Sonderausbildung und mehrjährige entsprechende Berufserfahrung erworben werden:

 

  • Sachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen, z. B. im Controlling, in der Öffentlichkeitsarbeit oder in der Personalentwicklung
  • Qualifizierte Hausmeister- und Technikertätigkeiten
  • Leitung eines Bereiches (Voraussetzung hier: Die Teammitglieder befinden in Gruppe IV)
  • etc.

Gehalt: ca. zwischen 3.001 und 4.000 €.

 

Gruppe VI:

Hier finden sich Arbeiten, die in Gruppe V aufgelistet und mit einer besonderen Entscheidungsbefugnis verbunden sind, bzw. Tätigkeiten, die vielseitige und tiefgehende Fachkenntnisse erfordern:

  • Fachbezogene Sachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen, z. B. in der Versicherungsmathematik, im Controlling oder in der Personalentwicklung
  • Techniker- bzw. Meistertätigkeiten mit erhöhten Anforderungen
  • Leitung eines Bereiches (Voraussetzung hier: Die Teammitglieder befinden in Gruppe V)
  • etc.

Gehalt: Ca. zwischen 4.001 und 5.000 €.

 

Gruppe VII:

Arbeiten, die hohe Anforderungen stellen und mit Führungs- bzw. Fachverantwortung begleitet werden:

  • Programmierer in der IT
  • Besonders qualifizierte Tätigkeiten in der Kalkulation, im Controlling oder der Öffentlichkeitsarbeit
  • Leitung eines Bereiches (Voraussetzung hier: Die Teammitglieder befinden in Gruppe VI)
  • etc.

Gehalt: ca. zwischen 5.001 und 7.000 €.

 

Gruppe VII:

Alle Aufgaben und Tätigkeiten, die aufgrund der fachlichen Anforderungen oder des Könnens und in der Führungs- bzw. Fachverantwortung über die oben genannten Tarifgruppen hinausgehen.

Gehalt: Ab 7.000 €.

 

Kategorie: Arbeitsrecht

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