Tarifvertrag

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag wird schriftlich zwischen einem Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband auf der einen und einer oder mehreren (Arbeitnehmer-) Gewerkschaften auf der anderen Seite geschlossen. In diesem werden arbeitsvertragliche Bedingungen zwischen den beiden Tarifvertragsparteien geregelt, wie z. B. ihre Rechte und Pflichten. Zudem werden dort auch Regelungen zu betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen festgehalten. Sie dienen als Kollektivverträge dazu, Vorgaben zu den Arbeitsverträgen zu definieren. Grundlage hierfür ist das Tarifvertragsgesetz (TVG).

Inhaltsverzeichnis

Wozu dienen Tarifverträge?

Der Tarifvertrag enthält deutsche Rechtsnormen, die sowohl die Bedingungen als auch den Inhalt von Arbeitsverhältnissen festlegen. Diese Vorgaben bieten eine Schutzfunktion und sind für die abzuschließenden Arbeitsverträge für Unternehmen verbindlich. Eine sich nach der Leistungserbringung richtende, angemessene Vergütung sowie faire Arbeitsbedingungen werden dadurch beispielsweise garantiert.

 

Die rechtliche Unausgewogenheit eines normalen Einzel-Arbeitsvertrages soll ausgeglichen werden. Diese besteht durch die Auslegung des Vertrages zugunsten der schwächeren Vertragspartei. Bei einem Tarifvertrag besteht kein Schutz zum Vorteil für nur eine Seite. Stattdessen genießen in Deutschland beide Vertragspartner den gleichen Schutz sowie dieselben Rechte.

 

Tarifverträge sind somit von großer Wichtigkeit. Sie garantieren gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit und ein Mitspracherecht der Angestellten. Auch für Arbeitgeber sind sie sehr wichtig. Durch die Kollektivverträge werden einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb geschaffen.

 

Trotz dessen gibt es einige Branchen, die sehr schlecht bezahlt werden. Dies liegt an der Verhandlungsstärke der Gewerkschaften, die sehr unterschiedlich ist. Sind in einer Branche relativ einfach neue Arbeitskräfte zu finden, da sie nicht vom Fachkräftemangel betroffen ist, so haben die Mitarbeiter oft nur schwache Vertretungen. Dies liegt vor allem daran, dass das Niveau der Anforderungen in diesen Bereichen sehr niedrig ist.

 

Form von Tarifverträgen

Ein Tarifvertrag wird in großen Betrieben, welche einen Betriebsrat besitzen und dessen Beschäftigte einer Gewerkschaft angehören, zwischen dem Arbeitgeber und den Vertretern der Arbeitnehmer ausgehandelt. Dieser muss gemäß § 1 Abs. 2 TVG in schriftlicher Form verfasst werden, damit er wirksam ist.

 

Die Vereinbarung ist nur zwischen tariffähigen Parteien möglich. Zu diesen zählen Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Arbeitgeberverbände, Handwerksinnungen und Spitzenorganisationen, wenn diese laut Satzung dazu ermächtigt sind.

 

In Ausnahmefällen können Arbeitgeber trotz ihrer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband nicht tarifgebunden sein. Eine solche OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung) kann durch die entsprechende Satzung des Verbandes ermöglicht werden.

 

Je nachdem, wer auf Arbeitgeberseite den Vertrag geschlossen hat, wird zwischen Haus- bzw. Firmentarifverträgen, bei welchen die Vereinbarungen nur einen einzigen Arbeitgeber betreffen, und Flächentarifverträgen, die für einen gesamten Wirtschaftsbereich gelten.

 

Beendet wird solch ein Vertrag durch eine Befristung, Kündigung, Vereinbarung oder einen Rücktritt. Wird ein Tarifvertrag beendet, so besitzt er für die tarifgebundenen Parteien dennoch Nachwirkung, bis ein neuer in Kraft tritt. Alle Änderungen werden in einem Tarifregister festgehalten.

 

Welche Inhalte hat der Tarifvertrag?

Inhaltlich wird zwischen einem Manteltarifvertrag und einem Lohntarifvertrag unterschieden. Dabei werden in Lohn- bzw. Gehaltstarifverträgen unter anderem Fragen der Arbeitszeit, der Lohnhöhe und des Jahresurlaubs geregelt. Diese haben in der Regel eine vergleichsweise kurze Geltungsdauer von maximal drei Jahren.

 

Darüber hinaus regeln Mantel- bzw. Rahmentarifverträge die formal-juristischen Aspekte der Tätigkeit. Zu diesen zählen zum Beispiel die Länge der Probezeit, die Definition von Pause und Arbeitszeit und die allgemeinen Regeln innerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Auch Ausschluss- und Kündigungsfristen fallen darunter. Solche Manteltarifverträge haben meist eine längere Dauer im Vergleich zu den Lohntarifen.

 

Durch die in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes festgelegte Tarifautonomie räumt der Staat den Tarifvertragsparteien das Recht ein, die Regeln ihrer Zusammenarbeit selbstständig auszuhandeln, ohne dass sich Regierung, Verwaltung, Rechtsprechung oder Gesetzgeber einmischen.

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Welche Vorteile haben Tarifverträge?

Tarifverträge bringen einige Vorteile mit sich, sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch für den Staat. Durch Arbeitnehmer-Gewerkschaften haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitsbedingungen mitzubestimmen. Ihre Verhandlungsposition wird gegenüber dem Unternehmen gestärkt. Zudem schützen sie die relativ langen Laufzeiten der Rahmentarifverträge vor plötzlichen Änderungen ihrer individuellen Arbeitsverträge.

 

Für Arbeitnehmer bringen Tarifverträge den Vorteil mit sich, dass die Rahmenbedingungen der Arbeitsverträge von ihnen nicht für jeden Angestellten neu verhandelt werden müssen. Durch den Tariflohn lassen sich Lohnkosten besser kalkulieren. Außerdem können durch diese Kollektivverträge einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, was die anfallenden Arbeitskosten betrifft. Des Weiteren dürfen aufgrund der Friedenspflicht während der Vertragslaufzeit keine Streiks abgehalten werden.

 

Vorteilig für den Staat ist, dass er sich durch die Verträge nicht in Gehaltsverhandlungen einmischen muss. Sollte es aufgrund der Höhe des Gehalts zu Streitigkeiten kommen, so werden diese von den jeweiligen Verbänden geklärt.  Der Staat kommt unter Umständen nur in Position eines Schlichters zum Einsatz, sollten beispielsweise nach Ende der Friedenspflicht große Streiks beginnen.

 

Kategorie: Arbeitsrecht

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