Tarifvertragsrecht

Tarifvertragsrecht

Als Bestandteil des Arbeitsrechts umfasst das Tarifvertragsrecht die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf die Bildung von Gewerkschaften. Diese sind darauf ausgelegt, die wirtschaftlichen Arbeitsbedingungen auf dem aktuellen Stand zu halten sowie stetig zu verbessern. Es gehört zu den Grundrechten eines jeden Arbeitnehmers. Somit bildet es die gesetzliche Grundlage für Tarifverträge und Vereinigungen.

Inhaltsverzeichnis

Was beinhaltet das Tarifvertragsrecht?

Spricht man vom Tarifvertragsrecht, so handelt es sich dabei um einen besonderen Teil des Arbeitsrechts. Ein wichtiger Bestandteil ist das im Grundgesetz verankerte Recht eines jeden Arbeitnehmers, eine Gewerkschaft zu bilden. Aufgabe dieser Vereinigungen ist, die Arbeitsbedingungen der Angestellten im wirtschaftlichen Aspekt zu verbessern. Wichtig ist, dass die gegründeten Gewerkschaften die Interessen der Mitglieder, sprich der Arbeitnehmer, zu wahren.

 

Gesetzliche Grundlage

Das zum Tarifvertragsrecht gehörige Gesetz ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). In diesem sind alle Pflichten der Parteien, die am Tarifvertrag beteiligt sind, festgehalten und gesetzlich geregelt. In Deutschland ist dieses Gesetz im Jahr 1949 in Kraft getreten. Darin sind 13 Paragrafen enthalten, die alle relevanten Aspekte regeln. Durch die wenige Anzahl der Paragrafen erhalten die Tarifvertragsparteien vom Staat einen großen Spielraum. Die wichtigsten Punkt sind dabei:

 

  • Inhalt und Form des Tarifvertrags (§ 1 TVG)
  • Definition der Tarifvertragsparteien (§ 2 TVG)
  • Geltungsbereich der Verträge, Tarifgebundenheit (§ 3 und § 4 TVG)

Eine wichtige Bedeutung erhält der letzte Punkt – der Geltungsbereich sowie die Tarifbindung. Jedes Unternehmen oder jedes Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, welches den Tarifvertrag unterzeichnet hat, bindet sich an diesen Vertrag. Dieser muss auf alle Arbeitnehmer angewandt werden, die der entsprechenden Vereinigung angehören. Meist übernehmen Arbeitgeber die beschlossenen Regelungen auch für die Angestellten, die sich keiner Gewerkschaft angeschlossen haben. Gesetzlich sind die Arbeitgeber jedoch nicht dazu verpflichtet. Die Bindung eines abgeschlossenen Tarifvertrags endet erst, wenn dieser aufgehoben wurde. Solange sind Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, sich an die beschlossene Laufzeit des Tarifvertrags zu halten. Auch dann, wenn sie aus ihrem Verband ausgetreten sind.

 

Was ist das Ziel der Tarifvertragsrechte?

Arbeitnehmer haben durch die Bildung von Gewerkschaften eine verbesserte Verhandlungsposition gegenüber ihrem Arbeitgeber. Ein beliebtes und bekanntes Druckmittel von Gewerkschaften ist der Aufruf zum Streik. So kann die Vereinigung bessere Ergebnisse erzielen. Doch nicht nur die Arbeitnehmerseite hat einen Vorteil durch Tarifverträge, der Arbeitgeber profitiert ebenfalls. Dieser kann sich eigene Verhandlungen mit seinem Personal ersparen. Ebenso führen einheitliche Regelungen zu identischen Wettbewerbsbedingungen. Der Staat hält sich bei der Angelegenheit zurück. Arbeitnehmer sehen dies wiederum als Vorteil, da sie dem Staat keine sachgerechten Regelungen, zum Beispiel bei der Gehaltsverhandlung der unterschiedlichen Branchen, zutrauen.

 

Kategorie: Arbeitsrecht

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