Arbeitsbedingungen im Beschäftigungsverhältnis

Arbeitsbedingungen im Beschäftigungsverhältnis

Unter den Arbeitsbedingungen versteht man die rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter denen der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung verrichtet. Arbeitsbedingungen sind rechtlich durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt und werden schriftlich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgehalten. Zu den Arbeitsbedingungen gehören unter anderem Kündigungsfristen, Lohn bzw. Gehalt, Work-Life-Balance, Arbeitszeiten und gesetzliche Regelungen.

Inhaltsverzeichnis

Welche Arbeitsbedingungen gibt es?

Das Renteneintrittsalter in Deutschland liegt 2018 im Schnitt bei 65 bis 67 Jahren. Durch die Anhebung der Arbeitszeit wird eine Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit noch bis ins hohe Alter vorausgesetzt. Damit die Arbeitswelt altersgerecht und gesundheitsfördernd gestaltet ist, müssen viele Arbeitsbedingungen stimmen.

Um die Lebensarbeitszeit zu erhöhen, ist nicht nur die Förderung, sondern auch der Erhalt der Arbeitsfähigkeit ein wichtiges Element. Zentrale Rollen hierbei spielen die Organisation und die Arbeitsbedingungen. Neben den vertraglichen und tariflichen Bedingungen spielen noch psychische Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Termindruck), physische Arbeitsbedingungen (zum Beispiel das Tragen schwerer Lasten) und die Umgebungsbedingungen (zum Beispiel Arbeit draußen zu jeder Witterung) eine Rolle.

In der Regel ist für die Beschäftigten ein bestimmtes Maß an Anforderungen sinnig, allerdings können sich schlechte Arbeitsbedingungen und ein schlechtes Betriebsklima negativ auf die Gesundheit und damit auch auf die Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit auswirken. Dabei spielen nicht nur die oben genannten Faktoren für den einzelnen Mitarbeiter eine Rolle, sondern auch wie lange man diesen ausgesetzt ist (Expositionsdauer).

 

Psychische Arbeitsbedingungen:

Ein Unternehmen stellt vielfältige Aufgaben an einen Menschen: Zum Beispiel Multitasking, Leistungsdruck und Fristen, die eingehalten werden müssen. Psychische Belastung wird von den Beschäftigen immer subjektiv wahrgenommen. So kann sich ein Mitarbeiter bei einer Aufgabe überfordert fühlen, die einen Kollegen unterfordert.

Um ein gutes Arbeitsklima und gute Bedingungen zu schaffen, helfen Ressourcen wie beispielsweise soziale Unterstützung durch Kollegen oder Veränderungen durch den Arbeitgeber.

 

Physische Arbeitsbedingungen:

Neue Technologien haben längst Einzug in den Arbeitsalltag erhalten, dennoch wird für viele Arbeiten physische Arbeitskraft oder Arbeit zu ungünstigen Rahmenbedingungen (beispielsweise Witterung, Emissionen) vorausgesetzt. Wie stark diese Belastung wahrgenommen wird, hängt von Alter, Häufigkeit und Intensität ab.

Dauerhaft physische Belastungen am Arbeitsplatz können in einzelnen Fällen zu Schädigungen des Muskel-Skelett-Systems (z. B. Bandscheibenvorfall) oder zu psychovegetativen Beeinträchtigungen (z. B. Erschöpfungszustand) führen. Auch temporär auftretende Faktoren können zu Schädigungen führen (z. B. Augenreizung durch fehlende Schutzbrille).

In aktuellen Diskussionen stehen zwar psychische Faktoren im Vordergrund, allerdings ist durch den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten für ein positives Arbeitsklima und eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen, um gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und Risiken zu verringern bzw. zu vermeiden.

 

Arbeitsorganisation:

Nicht nur die Inhalte der Arbeit und die Umgebung im Unternehmen sind prägende Teile, allen voran ist die Arbeitszeit ein Belastungsfaktor, obwohl flexible Arbeitszeiten (z. B. Schichtsysteme in der Produktion, Wochenendarbeit im Einzelhandel) im Vergleich zu früher wesentlich gängiger sind. Dies stellt eine Herausforderung dar, Work-Life-Balance und Arbeit auszugleichen. Thema hier ist aber nicht nur die tatsächlich geleistete Zeit, sondern auch zu welcher Tageszeit diese ausgeübt wird und ob Pausen genommen werden.

Diese Flexibilisierung wirkt sich auf die Arbeitsorganisation aus. Nicht für den Mitarbeiter, auch für den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten. Die Sicherheit im Unternehmen muss zu jeder Zeit an jedem Tag gewährleistet sein; auf der anderen Seite muss der Arbeitnehmer sich nach flexiblen Einsätzen richten – dies kann Auswirkungen auf familiäre Verpflichtungen und Freizeitaktivitäten mit sich bringen.

 

Mitarbeiterzufriedenheit:

Der Begriff Mitarbeiterzufriedenheit beschreibt schlicht die Einstellung des Mitarbeiters zum Unternehmen und seiner Tätigkeit und die Wahrnehmung des Arbeitsklimas.

Wie zufrieden der einzelne Arbeitnehmer mit seinem Arbeitsplatz ist, hängt wesentlich von verschiedenen Faktoren ab:

  • Tätigkeitsbereich und Inhalt der Arbeit
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Wochenarbeitszeit
  • Arbeitsklima
  • Verhalten des Vorgesetzten

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Welche Arbeitsbedingungen sind zu regeln?

Die Bedingungen, unter denen die Beschäftigten arbeiten, und die in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten werden, sind breit gefächert. Hierzu zählen im Einzelnen:

  • Arbeitsleistung
  • Entgelt
  • Probezeit
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit
  • Regelung von Überstunden
  • Arbeitssicherheit
  • Urlaubsanspruch
  • Sozialleistungen
  • Gesundheitsschutz
  • Umweltbedingungen
  • Arbeitsumgebung
  • Gleichstellung
  • Kündigung

Welche rechtlichen Grundlagen gilt es zu beachten?

In §106 der Gewerbeordnung sind die Arbeitsbedingungen im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers festgehalten:

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.“

Eine einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber ist nur so weit möglich, wie es das Weisungsrecht (auch Direktionsrecht genannt) erlaubt. In einem Arbeitsvertrag wird festgehalten, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Arbeitskraft schuldet, dafür aber ein Entgelt erhält – ergo ist es das Recht des Chefs, seinem Angestellten die im Vertrag beschriebenen Arbeitsaufgaben durch Weisungen zu konkretisieren.

Reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht aus, ist er auf eine Änderungskündigung angewiesen.

 

Kategorie: Arbeitsrecht

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