Qualifizierung

Qualifizierung

Im Personalwesen versteht man unter Qualifizierung den Erwerb oder auch die Verbesserung beruflicher Qualifikationen von Arbeitskräften. Sie hat das Ziel, durch Erhaltung bzw. Ausweitung der beruflichen Handlungsfähigkeit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf zu gewährleisten. Der Begriff Qualifikation beschreibt dabei die Eignung einer Person für bestimmte Anforderungen, Aufgaben oder einen Beruf, welche sich aus Fachkompetenzen, Sozialkompetenzen und Schlüsselqualifikationen zusammensetzt.

Inhaltsverzeichnis

Was zählt zur Qualifizierung?

In Deutschland nimmt die schulische und berufliche Qualifikation eine sehr wichtige Rolle ein. Um Erfolg auf dem Arbeitsmarkt zu haben und in Bewerbungen überzeugen zu können, ist sie eine zwingende Voraussetzung. Um technologische, ökonomische und arbeitsorganisatorische Aufgaben bewältigen zu können, orientiert sich die Qualifikation eher weniger an den Interessen des Arbeitssuchenden, sondern vielmehr an der Arbeitsnachfrage.

 

Die erste Qualifizierungsmaßnahme eines Menschen stellt in der Regel die Schulbildung dar. Durch öffentliche Schulen und Hochschulen wird die Qualifizierung von Arbeitskräften durch den Staat gefördert. Allerdings werden bei der Schulbildung eher weniger Inhalte vermittelt, die in direktem Zusammenhang mit der späteren Arbeit stehen. Aufgrund dessen beginnt die berufliche Qualifizierung erst richtig mit einer beruflichen Weiterbildung in Form einer Berufsausbildung.

 

Mit dem Abschluss einer solchen Ausbildung ist die Qualifizierung allerdings noch nicht unbedingt beendet. Nach dem Eintreten in das Berufsleben können sich Arbeitnehmer sowohl durch betriebliche als auch durch außerbetriebliche Maßnahmen im Sinne der Personalentwicklung weiter qualifizieren. Dies ist beispielsweise durch Training on the job bzw. near the job oder berufliche Weiterbildungsmaßnahmen möglich. Durch die Weiterbildung eröffnen sich im Idealfall Aufstiegschancen, die bis hin zur Übernahme einer leitenden Tätigkeit als Führungskraft führen kann.

 

Das Anforderungsprofil für eine zu besetzende Stelle ergibt sich aus der vom Arbeitgeber veröffentlichten Stellenanzeige. Nur wenn ein Bewerber die geforderten Qualifikationen besitzt, ist er für die Stelle geeignet und hat die Chance, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Ist seine Qualifizierung zu gering, so besteht ein Mismatch und es wird nicht zu einer Einstellung kommen.

 

Allerdings gibt es auch den Fall, dass ein Kandidat überqualifiziert für den Job ist und diesen deshalb nicht bekommt. Besitzt ein Bewerber nämlich deutlich mehr Fähigkeiten, als für die Stelle benötigt sind, so würde die Tätigkeit ihn eventuell unterfordern. Dies ist nicht förderlich für die Mitarbeiterzufriedenheit und wirkt sich damit ebenfalls negativ für das Unternehmen aus.

 

Arten von Qualifizierungsmaßnahmen

Um Qualifikationen zu erlangen, gibt es verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen und Arten der Weiterbildung. Diese beginnen bei Schulausbildungen und gehen über innerbetriebliche Maßnahmen bis hin zu Umschulungen oder Nachqualifizierungen.

 

Die Qualifizierung von Schulabgängern wird als Grundqualifizierung angesehen. Sie erfolgt beispielsweise in Form einer dualen Ausbildung, welche die Ausbildung im Betrieb mit der Berufsschule vereint. Durch diese soll Know-how gelehrt werden, welches im allgemeinen Schulsystem nicht (ausreichend) vermittelt wird.

 

Alles was danach im Sinne der beruflichen Weiterbildung in Angriff genommen wird, zählt als Weiterqualifizierung von Arbeitskräften. Diese beginnt schon mit Onboarding, d. h. mit der Einarbeitung in einen Beruf. Aber auch, wenn man schon lange einen Beruf ausübt, sind Weiterbildungen möglich und auch wichtig. Denn die Arbeitswelt ändert sich ständig, was eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfordert.

 

Außerdem dienen Qualifizierungsmaßnahmen auch dazu, das Risiko von Arbeitslosigkeit zu senken. Aus diesem Grund gibt es auch spezielle Weiterbildungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose, benachteiligte Arbeitslose über 50 Jahren oder Empfänger von Arbeitslosengeld II.

 

Je nachdem, wo das Angebot durchgeführt wird, wird zwischen innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Weiterbildungsangeboten unterschieden. So werden extern beispielsweise Kurse der IHK angeboten.

 

Nachfolgend einige Beispiele für Qualifizierungsmaßnahmen:

 

  • Anpassungsqualifizierungen dienen dazu, sich den ständigen Weiterentwicklungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Außerdem dienen sie dazu, Unterschiede der Ausbildungsinhalte auszugleichen. Im Falle einer Teilanerkennung kann durch solch eine Maßnahme eine volle Anerkennung erworben werden, ohne dass eine erneute Abschlussprüfung notwendig ist
  • Mit Nachqualifizierung sind berufliche Weiterbildungen gemeint, die als Vorbereitung für eine Abschlussprüfung, auch Expertenprüfung genannt, dienen. Solche Qualifizierungsmaßnahmen können sowohl von An- und Ungelernten als auch von Personen ohne formale Qualifikation im jeweiligen Beruf wahrgenommen werden.
  • Ergänzungsqualifizierungen, bzw. Brückenmaßnahmen, zielen nicht vorrangig auf eine formale Anerkennung ab. Stattdessen soll die den Qualifikationen entsprechende Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden.
  • Eine Aufstiegsfortbildung soll die Karriere im eigenen Beruf fördern. Solch eine Weiterbildung setzt i. d. R. eine mehrjährige Berufserfahrung voraus. Hierzu zählen Abschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirte etc.
  • Umschulungen setzen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder langjährige Berufserfahrung voraus. Meist werden sie durchgeführt, wenn der vorherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dies ist beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit der Fall. Eine Umschulung wird durch einen anerkannten Abschluss beendet. In einigen Fällen ist die Förderung einer solchen Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit möglich.

Kategorie: Personalentwicklung

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