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Fördermaßnahmen

Als Fördermaßnahmen wird die staatliche Unterstützung von privaten Unternehmen bezeichnet. Diese Förderprogramme finden überwiegend in Form finanzieller Hilfen wie beispielsweise Beihilfen oder Subventionen statt.

Inhaltsverzeichnis

Wofür und wann werden Fördermittel benötigt?

Eine Existenzgründung gilt als sehr komplexes Projekt, denn es müssen viele Dinge bedacht und einige Probleme gelöst werden. Für diese Herausforderungen ist ein gut erarbeiteter Business Plan wichtig und hilfreich. Auch ist das Thema der Finanzierung ein wichtiger Posten, der viele Firmengründer vor Probleme stellt. Die wenigsten schaffen es mit Eigenkapital, sie müssen auf Fördermaßnahmen zurückgreifen.

 

Beratungsförderung

Vor allem zu Beginn einer Selbstständigkeit ist es wichtig, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. In diesen Gesprächen kann er beispielsweise bei der Erstellung des Business Plans helfen.

 

Studien zufolge erhöhen sich die Erfolgsaussichten einer Existenzgründung, wenn der Firmengründer im Vorfeld ein Beratungsangebot angenommen hat. Beratungsleistungen werden aus diesem Grund gefördert, denn ein Großteil des Honorars wird vom Staat übernommen.

 

Staatlich subventionierte Berater sind in Deutschland flächendeckend niedergelassen.

 

Gründungszuschuss: Was ist das?

Der Gründungszuschuss wurde ins Leben gerufen, um Arbeitslosengeld-I-Empfängern dabei zu helfen, sich selbstständig zu machen. Allerdings ist für Arbeitslose der Weg in die Selbstständigkeit und das dazugehörige Gründungszuschuss-Verfahren nicht leicht: Die Agentur für Arbeit schätzt den Arbeitsmarkt positiv ein und legt den Fokus auf die Vermittlung Arbeitssuchender in bereits bestehende Betriebe.

 

Im Jahr 2013 sollte der Gründungszuschuss eingestellt werden, diese Entscheidung wurde allerdings 2014 mit dem Regierungswechsel wieder negiert. Die große Koalition sprach sich für die Stärkung des Gründertums in Deutschland aus – somit wird der Gründungszuschuss auch weiterhin durch die Agentur für Arbeit gewährt.

 

Möchte jemand einen Gründungszuschuss beantragen, so wird seine Geschäftsidee einer Tragfähigkeitsprüfung unterzogen, die von Fachverbänden oder der IHK durchgeführt wird. Wurde durch diese der wirtschaftliche Erfolg als positiv eingeschätzt, so bekommt der Firmengründer eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Im darauf folgenden Existenzgründerzuschuss-Verfahren werden noch verschiedene Punkte geprüft, beispielsweise:

 

  • Können Verluste aufgefangen werden?
  • Sind Kapitalreserven vorhanden?
  • Wie sieht die Kostenkalkulation bezüglich Ausgaben, Einnahmen und Gewinn aus?
  • Wie ist die Zukunftsperspektive in Bezug auf Mitbewerber?

Ist der Antrag auf Zuschuss bewilligt, so teilt sich dieser in zwei Phasen:

 

  • Phase 1:
    Existenzgründer erhalten den Zuschuss für sechs Monate in Höhe der monatlichen ALG-I-Leistung (zur Sicherung des Lebensunterhaltes) sowie eine Sozialversicherungspauschale von 300€.
  • Phase 2:
    Hier wird bis zu neun Monaten nur noch die Sozialversicherungspauschale ausgeschüttet – allerdings nur, wenn die Erwerbstätigkeiten nachgewiesen werden können. Die zweite Phase muss nicht beantragt werden.

Einstiegsgeld

Analog zu dem Gründungszuschuss, der ALG-I-Empfängern gewährt wird, gibt es das Einstiegsgeld für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Insgesamt kann das Programm über 24 Monate laufen, wobei die Förderung vorerst für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt wird – diese kann aber bei Bedarf im Anschluss verlängert werden.

 

Ist der Antrag bewilligt, so endet die Zahlung zum Ende des Bewilligungszeitraums und nicht mit dem Ende der Hilfebedürftigkeit. Firmengründer, die die geförderte Tätigkeit früher beenden, müssen hierüber das Jobcenter in Kenntnis setzen.

 

Der Zuschuss beträgt 50 % der Arbeitslosengeld-II-Regelleistung, wobei hier abhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer vorheriger Arbeitslosigkeit aufgestockt werden kann.

 

Auf das Einstiegsgeld kann kein rechtlicher Anspruch erhoben werden, vielmehr handelt es sich um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Wird eine Verlängerung beantragt, so müssen die Sachbearbeiter diese in Bezug auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit genau überprüfen.

 

Die Höhe des Einstiegsgelds wird nach verschiedenen Bemessungsgrundlagen bestimmt:

 

  • Einzelfallbezogene Bemessung:
    Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt hier 50 % der ALG-II-Höhe. Diese kann in Form eines Ergänzungsbeitrags in Höhe von 10 % je weiterer (leistungsberechtigter) Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft aufgestockt werden. Zusätzlich hierzu kann bei längerer Dauer der Arbeitslosigkeit der Grundbetrag um weitere 20 % erhöht werden.
  • Pauschale Bemessung:
    Der Existenzgründer erhält hier bis zu 75 % des ALG II als Förderung. Die pauschale Bemessung ist für besonders zu fördernde Personen gedacht: Menschen, die aufgrund anhaltender Hilfebedürftigkeit arbeitslos sind und schon über einen längeren Zeitraum Arbeitslosengeld II beziehen.

Geförderte Kredite über die KfW

Kredite, die über die KfW-Bank angeboten werden, bedienen die Bedürfnisse von Entrepreneuren. Sie sind um einiges zinsgünstiger als normale Kredite, die von Banken angeboten werden. Des Weiteren können sie teilweise ohne Eigenkapital aufgenommen werden und bieten tilgungsfreie Anlaufjahre.

 

High-Tech-Gründerfonds

Der High-Tech-Gründerfonds investiert Eigenkapital in junge Technologieunternehmen. Da dies unter Fördergesichtspunkten geschieht, geht der Fonds bewusst höhere Risiken ein als private Sponsoren.

 

Die Start-ups können mit einer sogenannten Seed-Finanzierung (oder auch Seed-Investment; Seed bedeutet die Frühphase einer Unternehmensentwicklung) je nach Branchenschwerpunkt Prototypen („proof of concepts“) entwickeln und das Produkt zur Markteinführung („proof of market“) bringen.

 

Unternehmen, die bisher mit diesem Fonds gefördert wurden, sind in den Branchen Medizintechnik, Pharmadiagnostik, Automation, Energie, Life Science, Optische Technologien, Hardware, IT, Internet, Medien und e-Commerce tätig.

 

Mikromezzaninfonds

Mikromezzaninfonds sind Finanzierungen, die das Eigenkapital von kleinen Unternehmen um bis zu 50.000 € stärken – somit haben die Existenzgründer höhere Chancen, einen Kredit zu erhalten.

 

Diese Förderung ist in erster Linie für Ausbildungsbetriebe sowie für Betriebe bestimmt, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden, von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden.

 

Business Angels

Als Business Angels werden Wagniskapitalgeber genannt, also vermögende Privatpersonen, die in junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen und Start-ups investieren. Sie stellen den Unternehmen einen gewissen Teil ihres Privatvermögens sowie ihr Netzwerk und Know-how zur Verfügung. In der Regel wird in schon in einem sehr frühen Stadium investiert, meistens während oder unmittelbar nach der Gründung.

 

Im Gegenzug erhalten die Business Angels Anteile am Unternehmen.

 

INVEST

Das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellt. Es richtet sich an junge, innovative Unternehmen und bedeutet somit nicht nur finanzielle Hilfe für die Gründer, sondern auch steuerliche Vorteile für Investoren.

 

Bevor ein Unternehmen das Prädikat „Förderfähig für INVEST“ erhält, muss es zuvor einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

 

Die Förderung setzt sich aus dem Erwerbszuschuss und dem Exitzuschuss zusammen.

 

Erwerbszuschuss:

Der Erwerbszuschuss beträgt 20 % des Wagniskapitals, wird steuerfrei erstattet und richtet sich ausschließlich an private Investoren. Zur Gewährung wird hier eine Mindestinvestition von 10.000 € vorausgesetzt. Jährlich können Zuschüsse (für Anteilskäufe) von maximal 500.000 € beantragt werden, allerdings können pro Kalenderjahr für ein Unternehmen Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. € bezuschusst werden.

 

Exitzuschuss:

Der Exitzuschuss, um den das Förderprogramm 2017 ergänzt wurde, beinhaltet eine Steuerkompensation.

 

Kapitalgebern wird hier ein Anreiz, in Start-ups zu investieren, gegeben, indem sie bei einer Veräußerung ihrer Unternehmensanteile pauschal 25 % des Gewinns als Steuerausgleich erhalten. Die Summe hierbei ist auf 80 % des ursprünglichen Investitionsbetrags beschränkt und der Gewinn muss bei mindestens 2.000 € liegen.

 

Kumuliert dürfen Erwerbszuschuss und Exitzuschuss den Gesamtwert der INVEST-Anteile des Kapitalgebers nicht überschreiten.

 

EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium wird sowohl an Studierende, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen als auch an Mitglieder außeruniversitärer Existenzgründerteams und Forschungseinrichtungen vergeben.

 

Das Stipendium läuft maximal ein Jahr und unterstützt Firmeninhaber mit bis zu 3.000 € pro Monat für den persönlichen Lebensunterhalt, 5.000 € für Coachings und maximal 30.000 € für anderweitige Sachausgaben.

 

Kategorie: Personalentwicklung

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