Beförderung

Beförderung

Im Personalwesen – unabhängig davon, ob das Unternehmen in der freien Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst angesiedelt ist – versteht man unter einer Beförderung den hierarchischen Aufstieg eines Arbeitnehmers in der Rangordnung, welcher durch den Arbeitgeber veranlasst wird. Die verschiedenen Hierarchiestufen, die in einem Unternehmen vorhanden sind, bilden die Rangordnung. Innerhalb eines Unternehmens gibt es viele verschiedene Positionen, die unterschiedliche Leistungsanforderungen enthalten. Diese werden durch unterschiedliche Entgelte ausgeglichen. Durch eine Beförderung hat jeder Arbeitnehmer die Chance, auch sein Einkommen zu steigern.

Inhaltsverzeichnis

Welche Gründe sprechen für eine Beförderung?

Es gibt verschiedene Gründe, wenn eine Person befördert wird. Diese lassen sich in drei Bereiche gliedern:

 

Grund 1:

Die Beförderung löst ein bestehendes Problem. Fehlt im Unternehmen eine Fachkompetenz oder eine unbesetzte Stelle soll intern besetzt werden, so kann eine Beförderung eines Angestellten die Lösung sein.

 

Grund 2:

Dem Vorgesetzten ist es wichtig, dass seine Mitarbeiter gefördert werden und sie in ihrem Job erfolgreich sind. Zufriedene Mitarbeiter tragen zum Unternehmenserfolg bei.

 

Grund 3:

Der Betrieb hat ein Schema erarbeitet, in dem festgehalten ist, wann jemand befördert wird. Dies kann zum Beispiel nach Ende der Probezeit sein oder wenn die Einarbeitungsphase beendet ist.

 

Inhalt einer Beförderung

Wird ein Mitarbeiter befördert, so werden in diesem Zuge umfangreichere oder höherwertige Aufgabenbereiche oder mehr Verantwortung übertragen. Eine Änderung des Jobtitels sowie ein höheres Gehalt sind möglich, jedoch muss der Arbeitgeber nicht beides erfüllen.

 

Handelt es sich um eine rein funktionale Beförderung, so erhält der Mitarbeiter mehr Verantwortung sowie sein Aufgabenbereich wird erweitert, jedoch erhält er kein höheres Entgelt. Dennoch steigert eine Beförderung meist die Motivation. Eine Beförderung kann als ein Statussymbol angesehen werden. Wird das Gehalt nicht verhandelt, so können andere Vorzüge zur Sprache gebracht werden wie beispielsweise ein Dienstwagen oder eine verbesserte Altersvorsorge.

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Welche Voraussetzung müssen für eine Beförderung erfüllt sein?

Grundsätzlich befördert ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht, nur weil diese seit längerer Zeit im Unternehmen tätig sind. Der Arbeitnehmer soll seinem Arbeitgeber einen Mehrwert bieten können. Angestellte, die den Wunsch nach einer Beförderung haben, sollten sich vorher zu folgenden Punkten Gedanken machen:

 

  • Beherrsche ich mein jetziges Arbeitsgebiet einwandfrei?
  • Verfüge ich über eine hohe Fachkompetenz in meinen Bereich?
  • Bin ich bereit, mich weiterzubilden?
  • Kann und möchte ich mehr Verantwortung übernehmen?

Eine Beförderung kann aber ebenso Schattenseiten mit sich bringen. Auch über diese sollte sich der Arbeitnehmer auseinandersetzen. Dazu gehören

 

  • Bin ich bereit, mehr Zeit mit Arbeit zu verbringen?
  • Kommt mein Privatleben (Familie, Freunde, Hobbies) zu kurz und bin ich bereit, darauf zu verzichten?
  • Kenne ich meine potenziellen neuen Aufgaben und habe ich Spaß daran?

Hat sich der Mitarbeiter mit den positiven, aber auch mit den negativen Seiten einer Beförderung befasst und kommt zum Ergebnis, dass er sich weiterhin die Beförderung wünscht, so kann diese beim Vorgesetzten angesprochen werden.

 

Organisatorische Voraussetzungen

Die Ernennung in eine neue Position hängt von verschiedenen Faktoren wie Arbeitsleistung, Arbeitsqualität, Qualifizierung sowie der Leistungsbeurteilung des Stelleninhabers ab. Für die eigene Karriereplanung ist die Höherstufung in einen neuen Rang ein Hauptantrieb. Die Beförderung ist neben dem Lob und der Kritik eines der wichtigsten Kriterien der Personalentwicklung. Daher sollte sie nur dann durchgeführt werden, wenn die Fähigkeiten des Mitarbeiters über seine bisherige Leistung hinausgehen. Vor allem im Öffentlichen Dienst richten sich Beförderungen nach Stellenplänen, die durch eine Laufbahn vorgezeichnet sind. Überwiegend wird der Begriff „Laufbahn“ bei Beamten und Soldaten verwendet – seltener in der Privatwirtschaft.

 

Rechtliches bei der Beförderung in einen höheren Rang

Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ernennung in ein höheres Amt besteht nicht. Der Arbeitgeber entscheidet hier nach Ermessen und nimmt das Arbeitszeugnis oder die dienstliche Beurteilung zur Hilfe, um eine Entscheidung zu treffen. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass das Diskriminierungsverbot eingehalten – sprich niemand dabei diskriminiert wird.

 

Der beförderten Person ist das Beförderungsschreiben schriftlich auszustellen. Ebenso wird es in der Personalakte abgelegt.

 

Beispiel zur Beförderung im Beamtenverhältnis

Die Ernennungen in ein höheres Amt sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen (§ 9 Beamtenstatusgesetz, BeamtStG).  Werden Beamte in eine höhere Funktion ernannt so steht ihnen auch ein höheres Entgelt zu (§ 8 I Nr. 3 BeamtStG). Dabei darf niemand auf Grund seines Geschlechts, Abstammung, Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität und Beziehung diskriminiert werden. Zwischen zwei Berufungen muss ein Jahr liegen.

 

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Urkunde, die Ernennungsurkunde, ausgehändigt.

 

Kategorie: Personalentwicklung

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