Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine Urkunde, die ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ausstellt, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet oder der Arbeitnehmer darum bittet. In diesem Zeugnis sind die Dauer und Art der Beschäftigung, Qualifikation, Leistung sowie das Sozialverhalten eines Arbeitnehmers festgehalten. Der Aufbau und die Inhalte folgen bestimmten Vorschriften. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, geregelt ist dieser in § 109 Absatz 2 der Gewerbeordnung. Allerdings verfällt der Anspruch drei Jahre nach Ablauf der Beschäftigung.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitszeugnis: Welche Arten gibt es?

Arbeitsrechtler und Personaler unterscheiden zwischen drei Formen:

  • Das einfache Arbeitszeugnis enthält neben den persönlichen Daten des Mitarbeiters und dem Tätigkeitszeitraum noch eine möglichst genaue Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten. Eine Bewertung fehlt allerdings.
  • Beim qualifizierten Arbeitszeugnis werden die Angaben aus dem einfachen Zeugnis um eine Bewertung ergänzt.
  • Ein Zwischenzeugnis kann entweder als einfaches oder als qualifiziertes Arbeitszeugnis, während der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist, ausgestellt werden. Meist, weil der Vorgesetzte wechselt oder aus einem anderem „triftigem Grund“. Die Ausstellung dieses Zeugnisses erfolgt daher auf eigenen Wunsch des Mitarbeiters.

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis für sein berufliches Fortkommen benötigt, so hat er einen Anspruch auf dessen Erstellung. Dabei spielt keine Rolle, welche Art das Arbeitsverhältnis darstellt. Anspruch auf die Erstellung einer qualifizierten und schriftlichen Beurteilung in Form eines Zeugnisses besitzt jeder Arbeitnehmer, also auch Teilzeitkräfte, Praktikanten, befristet oder geringfügig Beschäftigte.

Grundlage für diesen Anspruch ergibt sich entweder aus

  • dem Gesetz,
  • dem Einzelvertrag,
  • dem Tarifvertrag oder
  • aus Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Die Ausstellung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der Mitarbeiter dies ausdrücklich verlangt.

 

Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut und welche Inhalte gehören dazu?

Ein Arbeitnehmer kann bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis einfordern. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um ein Praktikum, eine Werkstudententätigkeit, Trainee-Stelle oder um eine Festanstellung handelt. Der Aufbau ist nicht juristisch festgehalten. Trotzdem ist es wichtig, dass der Inhalt und Aufbau sorgfältig und ordentlich sind. Das Arbeitszeugnis darf die zukünftige Jobsuche nicht beeinträchtigen, sprich sprich es muss immer wohlwollend formuliert sein.

Das Arbeitszeugnis folgt in der Regel einem typischen Aufbau, der wie folgt aussieht:

  1. Arbeitszeugnis (Überschrift)
  2. Persönliche Daten des Arbeitnehmers
  3. Beschreibung der Tätigkeiten im Betrieb
  4. Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten (nur bei einem qualifizierten Zeugnis)
  5. Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  6. Schlussformel sowie Zukunftswünsche (freiwillig)
  7. Unterschrift, Datum und ggf. Firmenstempel
  8. Firmendaten

Formalien in einem qualifizierten Arbeitszeugnis

Weder durch Form noch durch Inhalt darf das qualifizierte Arbeitszeugnis einen negativen Eindruck vermitteln. Es gilt die sogenannte Wohlwollenspflicht. Des Weiteren muss der Charakter eines Dokuments gewahrt werden, ad. h. das Zeugnis wird ausgedruckt und muss den Text durch eine Überschrift (z. B. Arbeitszeugnis oder Zeugnis) als formales Dokument kennzeichnen.

Zudem ist es wichtig, dass das Arbeitszeugnis ordentlich aufgebaut ist und keine Fehler aufweist. Für den Arbeitgeber heißt das, dass er keine unzulässigen Sonderzeichen verwenden darf. Ebenso sollte er Knicke und Formatierungsfehler vermeiden. Auch der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf diese Formalien zu achten. Der neue Arbeitgeber könnte dies sonst negativ bewerten.

 

Was versteht man unter der Zeugnissprache?

Nicht nur die äußere und inhaltliche Form wird bei einem Arbeitszeugnis vorgeschrieben. Auch die darin verwendete Sprache spielt eine relevante Rolle. Doch hinter den meisten wohlwollend klingenden Formulierungen steckt ein Geheimcode.

Diese Beispiele zeigen, dass die Formulierung und die Botschaft unterschiedlich sind:

  • Er zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.
    Übersetzt heißt das, dass er mehr mit dem Personal flirtete und nicht seiner Arbeit nachkam.
  • Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.
    Übersetzt heißt das, sie wälzte ihre Aufgaben auf die Kollegen ab und war faul.
  • Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit.
    Übersetzt heißt das, dass er oft krank war.

In einem Arbeitszeugnis dürfen keine Noten wie in der Schule vergeben werden. Jedoch lassen sich bestimmte Formulierungen mit diesen gleichsetzen:

  • Sehr gut (1): Frau Mustermann erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
  • Gut (2): Frau Mustermann erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
  • Befriedigend (3): Frau Mustermann erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
  • Ausreichend (4): Frau Mustermann erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
  • Mangelhaft (5): Frau Mustermann war stets bemüht, ihre Aufgaben zu erfüllen.
  • Ungenügend (6): Frau Mustermann war nach Kräften bemüht, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Abschlussformulierung

Die Abschlussformel gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sie ist meist nur zwei oder drei Sätze lang, dennoch lässt sich aus ihr viel herauslesen. Zum einen kann der letzte Abschnitt den bisherigen Eindruck positiv verstärken und abrunden, zum anderen kann dieser auch Zweifel wecken. Ob der Arbeitgeber eine Abschlussformel anfügt und wie diese aussieht, ist ihm überlassen. Die Angabe ist freiwillig. Hier lässt sich die Relevanz des Abschlusses stark erkennen. Fügt der Arbeitgeber keine Abschlussformulierung hinzu, so kann dies als negatives Zeichen interpretiert werden.

 

Zwei Beispiele, die trotz Ähnlichkeit einen unterschiedlichen Eindruck hinterlassen.

 

Beispiel 1

 

„Frau Mustermann verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch hin. Ihr Ausscheiden bedauern wir sehr und bedanken uns für ihre stets guten und engagierten Leistungen. Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“

 

Beispiel 2

 

„Frau Mustermann verlässt in beidseitigem Einverständnis das Unternehmen zum 31.12.2018. Wir bedauern dies und danken gleichzeitig für ihre Mitarbeit. Weiterhin wünschen wir beruflich und privat viel Erfolg.“

 

Beispiel 2 klingt nett, ist es aber nicht. Dahingehen können die Chancen bei einer Bewerbung durch die erste Abschlussformel steigen.

 

Klage vor dem Arbeitsgericht

Aus unterschiedlichen Gründen kommt es immer wieder vor, dass vor dem Arbeitsgericht geklagt wird. Die Gründe sind dafür unterschiedlich. Beispiele für Klagen sind unter anderem

  • Der Arbeitgeber stellt kein Zeugnis aus.
  • Das Arbeitszeugnis ist aus Sicht des ehemaligen Mitarbeiters zu oberflächlich verfasst.
  • Es gibt Verstöße gegen die Form des Zeugnisses.

Welche Alternativen gibt es zum Arbeitszeugnis?

Da Arbeitszeugnisse sehr selten individuell erstellt werden, wird an diesem Kritik geübt. Arbeitnehmer erhalten oftmals dasselbe Arbeitszeugnis, lediglich die persönlichen Daten sowie die Beschäftigungsdauer werden angepasst.

Es gibt zwar Alternativen zum Arbeitszeugnis, jedoch werden diese nicht von jedem Personaler anerkannt. Die Alternativen haben in den meisten Fällen eine höhere Aussagenkraft.

 

Ausführliche Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung

Mit dieser Alternative stechen Bewerber definitiv heraus. In der Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung wird der Schwerpunkt auf die individuellen Tätigkeiten gelegt und ausführlich beschrieben. Arbeitnehmer geben Recruitern einen detaillierten Einblick in den Aufgabenbereich. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, ihr eigenes Profil zu schärfen, da die Stärken hervorgehoben werden können. Der Fokus sollte auf den durchgeführten Projekten liegen, damit zukünftige Arbeitgeber erkennen, welche Leistungen erbracht wurden.

 

Mitarbeiterbeurteilung

Mitarbeiterbeurteilungen sind vor allem für Führungskräfte wichtig. Diese können als Zeugnisersatz mit in ein Vorstellungsgespräch genommen werden. Auch Arbeitnehmer, die nicht auf Führungsebene agieren, können die Beurteilung ihrer Bewerbung beifügen.

 

Empfehlungsschreibung

Im englischsprachigen Raum ist das Empfehlungsschreiben bereits Standard. In Deutschland können Arbeitnehmer sich dieses Schreiben ebenfalls ausstellen lassen, auch zusätzlich zum Arbeitszeugnis. Wichtig ist, dass das Schreiben von jemandem ausgestellt wird, der den Angestellten auch wirklich beurteilen kann. Geeignet wäre in diesem Fall der direkte Vorgesetzte, aber auch ein Mentor. Zusätzlich zum Empfehlungsschreiben sollte eine Kontaktmöglichkeit beigelegt werden. Personaler haben dadurch die Möglichkeit, sich selbst von der Referenz zu überzeugen.

 

Kategorie: Arbeitsrecht

Das könnte Sie auch interessieren

Ihr persönlicher Draht zu uns

Sie haben Fragen, benötigen allgemeine Informationen zu unseren Leistungen und Konditionen oder möchten zu einem bestimmten Thema beraten werden? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Per Serviceline. Schnell und kostenfrei:
+49 800 7283651

Per E-Mail. Unter dieser Adresse:
mail@raven51.de