Gruppe 896
Lohndiskriminierung

Lohndiskriminierung: Warum Unternehmen von Gehaltstransparenz profitieren

Über Geld spricht man nicht! Wohl jeder von uns kennt diesen Spruch – und viele leben auch danach. Geld und damit auch das eigene Gehalt sind für die meisten Menschen Privatsache. Auch viele Unternehmen halten sich beim Thema Lohn gerne bedeckt. Das wird sich bald ändern. Der Europäische Rat hat Vorschriften zur Gehaltstransparenz auf den Weg gebracht und die EU-Länder haben bis zum 07. Juni 2026 Zeit für die Umsetzung. Was das für Arbeitgeber, Angestellte und Arbeitsuchende bedeutet und wie Ihr Unternehmen von Gehaltstransparenz profitieren kann, erfahren Sie bei uns.
Über Geld spricht man nicht! Wohl jeder von uns kennt diesen Spruch – und viele leben auch danach. Geld und damit auch das eigene Gehalt sind für die meisten Menschen Privatsache. Auch viele Unternehmen halten sich beim Thema Lohn gerne bedeckt. Das wird sich bald ändern. Der Europäische Rat hat Vorschriften zur Gehaltstransparenz auf den Weg gebracht und die EU-Länder haben bis zum 07. Juni 2026 Zeit für die Umsetzung. Was das für Arbeitgeber, Angestellte und Arbeitsuchende bedeutet und wie Ihr Unternehmen von Gehaltstransparenz profitieren kann, erfahren Sie bei uns.

Inhaltsverzeichnis

Ein Gefälle, das nicht gefällt:Was ist Lohndiskriminierung?

Seit Jahren ist es ein immer wieder diskutiertes Thema: Lohndiskriminierung. Also das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern am Arbeitsplatz. Es konnte im letzten Jahrzehnt leicht entschärft werden. Von 2011 bis 2022 sank es im EU-Durchschnitt von 16,2 Prozent auf 12,7 Prozent. Frauen verdienten also über 13 Prozent weniger in der Stunde als Männer. In Deutschland waren es laut Statistischem Bundesamt 2023 sogar ganze 18 Prozent.

Diese Zahlen sind unbereinigt. Das heißt, die Durchschnittsverdienste von Frauen und Männern werden verglichen, ohne auf unterschiedliche Qualifikationen, Tätigkeiten, Arbeitsmodelle und Karrierestufen zu achten. Die bereinigte Zahl stellt eine noch bessere Vergleichbarkeit sicher – und lag 2023 bei 6 Prozent.

Auch wenn die Entwicklung im EU-Durchschnitt insgesamt positiv ist, selbst 1 Prozent Lohngefälle wären zu viel. Schließlich ist Fairness keine Sache der Annäherung. Nur Gleichheit bedeutet Fairness. Deshalb macht die EU nun mit den neuen Vorschriften Nägel mit Köpfen.

Power to the people

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen Lohndiskriminierung offenlegen und bekämpfen können. Klingt gut, aber wie funktioniert das in der Praxis? Ein Beispiel: Betroffene Angestellte können Schadenersatz erhalten – inklusive der kompletten Nachzahlung von entgangenem Lohn und von eventuellen Boni oder Sachleistungen.

Das Entscheidende: Die Beweislast liegt bei den Arbeitgebern und nicht wie bislang üblich bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Unternehmen müssen belegen, dass sie sich an die EU-Vorschriften bezüglich gleichen Entgelts und Gehaltstransparenz gehalten haben.

Vorschriften gegen Lohndiskriminierung: Berichten, bitte!

Auf manche Unternehmen kommt Mehrarbeit zu. Sie müssen den Behörden über ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle Auskunft erteilen. Wie oft, das hängt von der Unternehmensgröße ab:

  • Mehr als 250 Angestellte: jährlich
  • Weniger als 100 Angestellte: gar nicht
  • Unternehmen dazwischen: alle drei Jahre

Liegt das Lohngefälle bei über 5 Prozent, muss das mit geschlechtsneutralen Argumenten begründet werden. Gelingt das nicht, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung zusammen mit Arbeitnehmervertretern fällig.

Gehaltstransparenz als Recruiting-Boost

Die EU möchte, dass Sie Talenten ihr Gehalt oder die Gehaltsspanne frühzeitig nennen – in der Stellenanzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch. Was zunächst wie eine unangenehme Pflicht wirkt, kann sich für Sie positiv auswirken. Laut einer kununu-Studie sehen 78 Prozent der Angestellten konkrete Angaben zum Gehalt als entscheidend bei der Wahl des Jobs an.

Gehaltstransparenz kann Ihnen also mehr Bewerbungen bringen. Das bestätigt auch der Stepstone Gehaltsreport 2024. Rund 90 Prozent der Talente bewerben sich mit höherer Wahrscheinlichkeit, wenn es konkrete Angaben zum Lohn gibt. Und: So können Arbeitgeber gleichzeitig ein Zeichen gegen Lohndiskriminierung setzen. Sie zeigen, dass sie nichts zu verbergen haben.

Vorteile von Gehaltstransparenz: Darf’s ein bisschen mehr sein?

Es gibt noch weitere Vorteile, wenn Sie in der Stellenanzeige über das Gehalt sprechen. Nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten sehen dies positiv, sondern zum Beispiel auch Google. Der Suchmaschinen-Riese belohnt Gehaltstransparenz mit einem guten Ranking Ihrer Stellenanzeige bei Google for Jobs. Sie erscheint also eher und weiter oben in der Google-for-Jobs-Box, wenn Talente nach ihrem Traumjob suchen.
Hier finden Sie weitere Tipps zur Ranking-Optimierung. 

Der Volle-Transparenz-Trend

Laut Stepstone Gehaltsreport 2022 sind 80 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten für eine generelle Gehaltstransparenz. Die Jobbörse geht mit verschiedenen Tools voran und zeigt zum Beispiel den Jobsuchenden in den Stellenanzeigen, was sie verdienen können. Aber auch andere Plattformen folgen der neuen Offenheit. Bei kununu gibt es den so genannten Gehaltscheck, bei dem man die Gehaltsrange für seinen Job suchen kann.

Und auch die EU macht keine halben Sachen. Sobald der Arbeitsvertrag steht, dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Arbeitgeber ausquetschen. Sie dürfen zum Beispiel das durchschnittliche Gehalt der Kolleginnen und Kollegen erfragen, die eine gleiche oder vergleichbare Tätigkeit ausüben – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Und sie dürfen erfahren, nach welchen Kriterien ihr Gehalt festgelegt wurde.

Wir haben gelernt, dass Gehaltstransparenz in Stellenanzeigen ein echter Erfolgsfaktor ist. Wie Sie Ihre Job Ads außerdem noch optimieren können, erfahren Sie in unserer kostenlosen Masterclass „Text-Coaching Stellenanzeigen“.
Hier geht es zur Anmeldung und zu mehr Bewerbungen für Sie.

Exklusive Insights zu Arbeitgebermarke kompakt als Ebook

startseite_bild_julia_bauer_notebook-1

Jetzt anmelden und runterladen. Nur bei uns der Raven51 AG.

Autoren-Box

Das könnte Sie auch interessieren

Ihr persönlicher Draht zu uns

Sie haben Fragen, benötigen allgemeine Informationen zu unseren Leistungen und Konditionen oder möchten zu einem bestimmten Thema beraten werden? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Per Serviceline. Schnell und kostenfrei:
+49 800 7283651

Per E-Mail. Unter dieser Adresse:
mail@raven51.de

Ihr Angebotspaket Medium anfragen

Nach Anfrageeingang erhalten Sie ein Angebot und unsere Experten setzen sich mit Ihnen in Verbindung, um alle Details und den weiteren Ablauf zu besprechen. Alle Angebote sind unverbindlich und können individuell angepasst werden.