Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Es verfolgt das Ziel, qualifizierten Fachkräften auch aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig den akuten Fachkräftemangel in zahlreichen Branchen zu mildern.
Qualifizierte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung können schneller in Deutschland Fuß fassen, sofern sie über eine anerkannte Qualifikation und entsprechende Deutschkenntnisse verfügen.
Bedeutung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Für Bundeskanzler Olaf Scholz stellt das FEG einen bedeutenden Meilenstein im Kampf gegen den Fachkräftemangel dar. Wir bräuchten das modernste Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Europäischen Union, eines, das sich im weltweiten Vergleich sehen lassen könne und ganz vorne stehe, sagte er bei der Verabschiedung des Gesetzes. „Es ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung Deutschlands, ein weiterer Schritt, wirtschaftliches Wachstum auch für die Zukunft zu gewährleisten, und ein weiterer Schritt, jahrzehntelangen Stillstand zu überwinden.“
Ausdrücklich begrüßt wurde das FEG auch von Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen“, sagte sie. „Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, werden wir es ihnen ermöglichen, auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“
Warum ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wichtig? Was ist das Ziel?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll also künftig eine zentrale Rolle spielen, um den Arbeitsmarkt langfristig zu stabilisieren und wettbewerbsfähig zu halten.
Dabei verfolgt es klare Ziele:
- Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist die die Verkürzung von Bearbeitungszeiten.
- Neben der kurzfristigen Linderung des Fachkräftemangels fördert das Gesetz auch eine nachhaltige Integration von ausländischen Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt.
- Mit Blick auf die Altersstruktur in Deutschland trägt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz dazu bei, den drohenden Arbeitskräftemangel infolge des demografischen Wandels durch gezielte Zuwanderung zu kompensieren.
- Langfristig soll der Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland eine wesentliche Säule im deutschen Arbeitsmarkt sein.
Die wichtigsten Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) hat bereits verschiedenen Novellen durchlaufen. Die wichtigsten Kernpunkte werden in den folgenden Abschnitten näher erläutert:
#1 Fachkräfte mit Berufsausbildung
Eine der wesentlichen Neuerungen des FEG ist, dass neben akademischen Fachkräften nun auch Fachkräfte mit einer anerkannten beruflichen Qualifikation nach Deutschland einwandern und arbeiten dürfen. Voraussetzung hierfür ist, dass die im Ausland erworbene Berufsausbildung mit einer deutschen Ausbildung vergleichbar ist. Dies betrifft vor allem Berufe im Handwerk, in der Pflege und in technischen Bereichen.
#2 Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Sie wurde bereits vor Einführung des FEG etabliert. Voraussetzungen für die Blaue Karte sind unter anderem ein abgeschlossenes Hochschulstudium und ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt. Die Blaue Karte richtet sich insbesondere an Fachkräfte in Mangelberufen wie IT, Ingenieurwesen und Medizin.
#3 Chancenkarte
Eine Neuerung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die im Juni 2024 in Kraft trat, ist die Einführung der Chancenkarte. Diese basiert auf einem Punktesystem und bietet qualifizierten Arbeitskräften die Möglichkeit, auch ohne konkretes Jobangebot nach Deutschland einzureisen, um vor Ort nach einer Stelle zu suchen.
Punkte können beispielsweise für berufliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse und Arbeitserfahrung gesammelt werden. Die Chancenkarte erleichtert es insbesondere Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten, die Voraussetzungen für eine Arbeitsstelle zu erfüllen und sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu orientieren.
#4 Vereinfachte Anerkennung von Abschlüssen
Eine der größten Hürden für ausländische Fachkräfte war bisher die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Das FEG sieht vereinfachte und beschleunigte Verfahren vor, um die im Ausland erworbenen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Dies ist besonders relevant für Berufsausbildungen, bei denen es häufig große Unterschiede in den nationalen Standards gibt. Fachkräfte können sich schon vor der Einreise informieren und gegebenenfalls die Anerkennung ihrer Abschlüsse in die Wege leiten.
#5 Sprachkenntnisse und Integration
Für viele Berufe sind Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau erforderlich. Im medizinischen Bereich, der Pflege oder im Bildungssektor sind beispielsweise Sprachkenntnisse auf B1- oder B2-Niveau eine Grundvoraussetzung. In Bereichen wie IT oder Forschung können hingegen auch Englischkenntnisse ausreichend sein. Das FEG fördert zudem die Integration ausländischer Fachkräfte, indem es Sprachkurse und Integrationsprogramme unterstützt.
Was bedeutet der Wegfall der Vorrangprüfung?
Die Abschaffung der Vorrangprüfung ist eine der entscheidendsten Änderungen, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit sich bringt. Was war die Vorrangprüfung? Die Vorrangprüfung war ein wesentlicher Bestandteil des bisherigen Einwanderungsverfahrens für Fachkräfte aus Drittstaaten. Dabei prüfte die Bundesagentur für Arbeit, ob für eine zu besetzende Stelle nicht auch eine Fachkraft aus Deutschland oder einem anderen EU-Land zur Verfügung steht. Nur wenn nachgewiesen werden konnte, dass keine geeigneten inländischen oder EU-Bewerber vorhanden sind, durfte ein Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Staat eingestellt werden.
Was ändert sich mit dem Wegfall der Vorrangprüfung?
Für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern entfällt damit ein erhebliches bürokratisches Hindernis.
Dies bringt mehrere Vorteile mit sich:
1. Beschleunigung des Einstellungsprozesses:
Ohne die Vorrangprüfung müssen Unternehmen keine zusätzlichen Wartezeiten mehr in Kauf nehmen, bis die Prüfung der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen ist. Dies reduziert die Bearbeitungszeit erheblich und ermöglicht es Arbeitgebern, schneller geeignete Kandidaten aus Drittstaateneinzustellen.
2. Mehr Flexibilität für Unternehmen:
Unternehmen können bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte freier agieren und müssen sich nicht mehr an den strengen Vorgaben der Vorrangprüfung orientieren. Besonders in Berufen mit starkem Fachkräftemangel bietet der Wegfall der Vorrangprüfung eine willkommene Erleichterung.
3. Fokus auf Qualifikation:
Statt zu prüfen, ob es auf dem deutschen oder europäischen Arbeitsmarkt alternative Kandidaten gibt, liegt der Fokus nun verstärkt auf der Qualifikation der Fachkraft aus dem Drittstaat. Unternehmen können gezielt nach internationalen Talenten suchen, die spezifische Qualifikationen und Erfahrungen mitbringen.
4. Bessere Planungssicherheit für Arbeitgeber:
Der Wegfall der Vorrangprüfung gibt Unternehmen eine größere Planungssicherheit, da sie die Rekrutierung und den Einstellungsprozess mit weniger unvorhersehbaren Verzögerungen durch die Behörden durchführen können.
In welchen Fällen gilt der Wegfall der Vorrangprüfung?
Der Wegfall der Vorrangprüfung gilt nicht uneingeschränkt, sondern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Regelung entfällt insbesondere für hochqualifizierte Fachkräfte oder Fachkräfte in Mangelberufen: Hierzu gehören Branchen, in denen der Fachkräftemangel besonders ausgeprägt ist.
Die Liste der Mangelberufe wird regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit aktualisiert und enthält Berufsfelder, in denen besonders viele unbesetzte Stellen vorhanden sind. Diese Liste dient unter anderem als Grundlage für die Erteilung von Arbeitsvisa für ausländische Fachkräfte.
Liste an Mangelberufen in Deutschland
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Berufsfelder, die derzeit als Mangelberufe in Deutschland gelten:
- Informationstechnologie (IT): Die digitale Transformation vieler Unternehmen erhöht den Bedarf an qualifiziertem IT-Personal erheblich. Softwareentwickler, IT-Sicherheitsanalysten, Systemadministratoren und Data Scientists sind besonders gefragt.
- Ingenieurwesen: Ingenieure in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauwesen und Umwelttechnik stehen ebenfalls ganz oben auf der Liste der gesuchten Fachkräfte. Aufgrund des technologischen Fortschritts und der wachsenden Bedeutung von nachhaltigen Technologien sind diese Berufe besonders stark nachgefragt.
- Gesundheitswesen und Pflege: Ärzte, Krankenpfleger, Altenpfleger und andere medizinische Fachkräfte sind essenziell für das Gesundheitswesen, das insbesondere durch den demografischen Wandel vor großen Herausforderungen steht. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst, während immer weniger inländische Fachkräfte zur Verfügung stehen.
- Handwerk: Elektriker, Heizungsinstallateure, Schreiner, Dachdecker und weitere Berufe im Handwerksbereich sind ebenfalls stark betroffen. Viele dieser Berufe erleben eine Renaissance durch die Energiewende und den erhöhten Bedarf an Renovierungen und energieeffizienten Bauvorhaben.
- Technische Berufe: Berufe wie Mechatroniker, Techniker im Maschinenbau, Zerspanungsmechaniker und Werkzeugmacher tauchen ebenfalls in der Liste auf. Diese Fachkräfte sind in der Industrie von zentraler Bedeutung, da sie die Produktion und Wartung von Maschinen sicherstellen.
- Lehrer und Erzieher: Insbesondere im Bereich der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) gibt es einen eklatanten Mangel an Lehrkräften. Auch im Bereich der frühkindlichen Bildung, also bei Erziehern, wird händeringend nach Personal gesucht.
Was müssen Arbeitgeber tun, um ausländische Fachkräfte einstellen zu können?
Unterm Strich wird für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen möchten, mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vieles leichter. Ganz ohne Bürokratie geht es aber nicht. Arbeitgeber müssen bestimmte Schritte befolgen, um sicherzustellen, dass die Rekrutierung und Einstellung der Fachkräfte reibungslos und rechtskonform abläuft. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Unternehmen beachten sollten:
1. Bedarfsermittlung und Zielgruppendefinition
Bevor Unternehmen im Ausland rekrutieren, müssen sie den genauen Personalbedarf ermitteln und auflisten, welche Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen für die zu besetzende Stelle erforderlich sind. Dies hilft nicht nur dabei, gezielt nach den passenden Talenten zu suchen, sondern auch die Anforderungen für die Einreise und Arbeitserlaubnis besser zu verstehen.
2. Anerkennung von Qualifikationen prüfen
Möchte ein Arbeitgeber eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen, ist es – wie gesagt – entscheidend, dass die Qualifikationen dieser Person in Deutschland anerkannt werden. Arbeitgeber sollten prüfen, ob der ausländische Bildungsabschluss oder die berufliche Qualifikation den deutschen Standards entspricht. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, wie die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) oder die Anerkennungsportale des Bundes, die Arbeitgeber dabei unterstützen, die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen zu prüfen und zu beantragen.
3. Jobangebot und Gehalt festlegen
Arbeitgeber müssen für die Beantragung eines Arbeitsvisums ein konkretes Jobangebot vorlegen. Dabei ist es wichtig, dass die Stelle den Qualifikationen der Fachkraft entspricht und ein entsprechendes Mindestgehalt gezahlt wird, insbesondere wenn es um die Blaue Karte EU geht. Für die Blaue Karte gelten bestimmte Gehaltsgrenzen, die jedes Jahr angepasst werden und von der Art der Position und der Branche abhängen.
4. Arbeitserlaubnis und Visum beantragen
Sobald eine ausländische Fachkraft ausgewählt wurde, müssen Arbeitgeber den Visum- und Arbeitserlaubnisprozess einleiten. Dies kann in Zusammenarbeit mit der Fachkraft und den zuständigen deutschen Behörden erfolgen. Was ist dabei zu beachten?
- Arbeitsgenehmigung: Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Unterlagen für die Arbeitserlaubnis bereitstellen, darunter den Arbeitsvertrag und die Bestätigung, dass die Stelle den Anforderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entspricht.
- Zusammenarbeit mit Behörden: Es ist ratsam, frühzeitig mit der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.
5. Unterstützung bei der Integration
Nach der Ankunft der Fachkraft in Deutschland spielt die Integration eine wichtige Rolle. Arbeitgeber sollten nicht nur die notwendigen behördlichen Schritte begleiten (wie die Anmeldung bei den lokalen Behörden), sondern auch bei der Einarbeitung und der sozialen Integration unterstützen. Hierzu können Maßnahmen wie Sprachkurse, Mentorenprogramme oder Unterstützung bei der Wohnungssuche beitragen.
6. Förderung von Deutschkenntnissen
In vielen Berufen sind Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau eine Voraussetzung für die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Arbeitgeber sollten daher Sprachkurse anbieten oder unterstützen, um sicherzustellen, dass die Fachkraft die notwendigen sprachlichen Anforderungen erfüllt. Dies ist besonders relevant in Berufen mit Kundenkontakt oder in stark regulierten Bereichen wie dem Gesundheitswesen.
7. Kontaktpflege und langfristige Perspektive
Um die Rekrutierung von ausländischen Fachkräften langfristig erfolgreich zu gestalten, sollten Unternehmen darauf achten, die Bindung dieser Mitarbeiter zu fördern. Hierzu gehört nicht nur die berufliche Förderung, sondern auch eine aktive Unterstützung bei der Integration in die deutsche Gesellschaft. Regelmäßige Feedbackgespräche, Weiterbildungsmöglichkeiten und Karriereentwicklung sind entscheidend, um die Mitarbeiter langfristig zu halten und ihre Zufriedenheit zu gewährleisten.
8. Dokumentations- und Meldepflichten
Unternehmen sind verpflichtet, die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte sorgfältig zu dokumentieren und bestimmte Meldepflichten zu erfüllen. Dazu gehört die Meldung der Beschäftigung bei den zuständigen Behörden und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, einschließlich der korrekten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Wo erhalten Unternehmen Informationen und Unterstützung?
Für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren möchten, gibt es zahlreiche Informations- und Unterstützungsangebote, die den Prozess erleichtern. Diese reichen von staatlichen Stellen über Online-Portale bis hin zu spezialisierten Beratungsdiensten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Quellen:
1. Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine der ersten Anlaufstellen, wenn es um die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland geht. Die BA bietet Unternehmen Unterstützung bei der Suche nach passenden Fachkräften, unter anderem durch internationale Jobbörsen und Vermittlungsprogramme. Arbeitgeber können sich außerdem direkt an die BA wenden, um Informationen zu Themen wie der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, den Anforderungen an Arbeitsverträge und den geltenden Gehaltsgrenzen zu erhalten.
2. Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Ein weiterer Anlaufpunkt ist die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Sie wurde ins Leben gerufen, um den Prozess der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu erleichtern. Sie bietet:
- Individuelle Beratung: Unternehmen können sich an die ZSBA wenden, um konkrete Fragen zur Anerkennung von Abschlüssen und zur Planung des Anerkennungsverfahrens zu klären. Dies betrifft sowohl akademische als auch berufliche Qualifikationen.
- Anerkennungsportale: Die ZSBA betreibt verschiedene Portale, die Unternehmen und Fachkräften detaillierte Informationen über das Anerkennungsverfahren in Deutschland bieten.
3. Make it in Germany
Das offizielle Informationsportal der Bundesregierung, Make it in Germany, ist eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Fachkräfte, die Informationen zur Arbeit in Deutschland suchen. Dieses Portal richtet sich sowohl an internationale Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten, als auch an Unternehmen, die Unterstützung bei der Einstellung dieser Fachkräfte benötigen – mit den folgenden Services:
- Jobbörse: Unternehmen können Stellenanzeigen auf der internationalen Jobbörse von Make it in Germany veröffentlichen und gezielt nach internationalen Fachkräften suchen.
- Visuminformationen: Make it in Germany bietet umfassende Informationen über die Voraussetzungen für Arbeitsvisa, die Beantragung der Blauen Karte EU und andere rechtliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten.
- Leitfäden und Checklisten: Für Unternehmen gibt es Leitfäden und Checklisten, die den gesamten Rekrutierungs- und Einstellungsprozess, inklusive Visum, Arbeitserlaubnis und Integration, strukturieren und erleichtern.
4. Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK)
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) bieten Unternehmen Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Sie beraten zu den Anforderungen an Fachkräfte aus dem Ausland und unterstützen Unternehmen beim Anerkennungsverfahren.
- Beratung zur Berufsanerkennung: Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist eine zentrale Anlaufstelle, die Unternehmen und Fachkräften bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zur Seite steht.
- Weiterbildungsangebote: Viele Kammern bieten zusätzlich Weiterbildungsprogramme und Lehrgänge an, die ausländischen Fachkräften helfen, sich besser in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
5. Beratungsstellen für Integration und Migration
Verschiedene regionale und nationale Beratungsstellen bieten Unternehmen Unterstützung bei der Integration von ausländischen Fachkräften. Diese Stellen beraten nicht nur in rechtlichen Fragen, sondern helfen auch bei der sozialen Integration und der Vermittlung von Sprachkursen und Weiterbildungsangeboten.
6. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eine zentrale Informationsquelle für Arbeitgeber, die sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Entwicklungen in der Fachkräfteeinwanderung informieren möchten. Es stellt regelmäßig aktuelle Informationen und Veröffentlichungen zum Thema bereit.
- Rechtsvorschriften und Änderungen: Das BMAS bietet aktuelle Informationen über Gesetzesänderungen, wie die neuen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung dieser Bestimmungen.
- Publikationen: Unternehmen können sich über das BMAS über neue Publikationen und Berichte zum Fachkräftemangel, zur Einwanderungspolitik und zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen informieren.
Fazit zum Fachkräfteeinwanderunsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) bietet Unternehmen in Deutschland eine wertvolle Lösung, um dem wachsenden Fachkräftemangel zu begegnen. Es ermöglicht qualifizierten Fachkräften auch aus Nicht-EU-Ländern, schneller und einfacher Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu finden, während Unternehmen flexibler und effizienter auf internationale Talente zugreifen können.
Mit dem Wegfall der Vorrangprüfung, der Einführung der Chancenkarte und der erweiterten Möglichkeiten der Blauen Karte EU wird die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland erheblich erleichtert.
Mit einer klaren Planung und der Nutzung der zahlreichen Unterstützungsangebote können Arbeitgeber das Potenzial des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes voll ausschöpfen und die dringend benötigten Fachkräfte erfolgreich integrieren. Auch wir stehen Ihnen gerne jederzeit zur Seite, etwa wenn es um das Schalten von Stellenanzeigen geht, die auf die internationale Mitarbeitersuche ausgerichtet sind. Gemeinsam lösen wir die Fachkräftelücke in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns gerne an.