Clever statt Covid: Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung kommt
So leidig es sein mag, Corona ist und bleibt ein Thema. Der eine hatte es schon, der andere noch nicht. Sicher ist: Es kann jeden treffen. Und das nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch im beruflichen Kontext. Großraumbüros, Meetings, Mittagspausen: Bei der Arbeit kommen schnell viele Menschen zusammen. Umso wichtiger ist die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung, die vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2023 in Kraft sein wird. Wir sagen Ihnen, was Sie dazu wissen müssen.

Die kühlen Jahreszeiten stehen vor der Tür – und damit aller Voraussicht nach auch steigende Infektionszahlen. Hier kommt die Corona-Arbeitsschutzverordnung ins Spiel. Sie setzt in der Hauptsache auf Maßnahmen, die sich im Laufe der Pandemie bewährt haben. Ganz nach dem Motto „Never change a winning team“. Die Ziele: Ansteckungen verhindern, Krankheitszeiten minimieren, das Gesundheitssystem entlasten und wichtige Infrastrukturen sowie die Wirtschaft am Laufen halten.
Oldie but goldie
Es gibt wohl niemanden, der noch nicht von der AHA-Regel gehört hat – und das ist auch gut so. Sie enthält wichtige Elemente, die das Coronavirus an seiner Ausbreitung hindern. Überall und eben auch im Büro. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit einen Mindestabstand (A) von 1,5 Metern einhalten beziehungsweise einhalten können. Gestalten Sie gegebenenfalls die Räumlichkeiten entsprechend um – soweit möglich. Generell gilt: Je weniger Personenkontakte, desto besser. Was ist entscheidend in Sachen Hygiene (H)? Bieten Sie ausreichend Möglichkeiten, damit sich Ihre Mitarbeiter die Hände waschen und desinfizieren können. Darüber hinaus wichtig: die Einhaltung der Hust- und Niesetikette. Insbesondere wenn der Mindestabstand zwischen den Mitarbeitern nicht gewährleistet werden kann, können Atemschutzmasken (A) helfen. Noch eine einfache, aber effektive Vorgabe: Sorgen Sie dafür, dass regelmäßig für einige Minuten gelüftet (L) wird. So wird aus der AHA-Regel die AHA+L-Regel.
Home safe home
Zu Hause sind Ihre Mitarbeiter wahrscheinlich am besten vor dem Corona-Virus geschützt. Deswegen sollten Sie ihnen laut Corona-Arbeitsschutzverordnung möglichst oft ermöglichen, in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. Prüfen Sie, ob und welche Tätigkeiten Ihre Mitarbeiter in den eigenen Haushalt verlagern können. Je mehr, desto besser.
Test the rest
Wenn nicht alle Mitarbeiter zu Hause arbeiten können, gibt es noch ein weiteres Mittel, um der Ausbreitung des Virus entgegenzutreten. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, sich regelmäßig zu testen. So können infizierte Mitarbeiter frühzeitig ausgemacht und sichergestellt werden, dass sie ihre Kollegen nicht anstecken.
Spitze dank Spritze
Viele haben sich schon impfen lassen. Aber auch hier gilt: Je mehr, desto besser. Deswegen sollen Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen. Informieren Sie sie über die Impfung und unterstützen Sie Ihren Betriebsarzt bei der Durchführung.
Schwarz auf weiß
Halten Sie Ihre Corona-Maßnahmen in einem betrieblichen Hygienekonzept schriftlich fest und händigen Sie es Ihren Mitarbeitern aus beziehungsweise machen Sie es ihnen in einer Form Ihrer Wahl zugänglich. Achten Sie darauf, dass das Hygienekonzept auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten eingehalten wird. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Umsetzen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung. Sie und Ihre Mitarbeiter sind ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung des Virus.
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